Hecken- und Sträucherroden gemäß BNatSchG ab März verboten!
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Gehölze, Gebüsche usw. in Deutschland nicht entfernt oder stark geschnitten werden. Eine Regelung zum Schutz von Vögeln und Insekten. Zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.